Integration in Rinteln

Asylantrag

    Asylantrag in Deutschland 


    🧳 Was ist Asyl überhaupt?

    „Asyl“ bedeutet:
    👉 Jemand sucht Schutz in einem anderen Land,
    weil es in seinem eigenen Land zu gefährlich ist –
    zum Beispiel wegen Krieg, Verfolgung oder Gewalt.


    Was passiert, wenn jemand in Deutschland Schutz sucht?

    1️⃣ Ankommen

    Die Person kommt nach Deutschland – oft mit dem Zug, Bus oder zu Fuß.
    Manchmal wird sie schon an der Grenze registriert, manchmal meldet sie sich später bei einer besonderen Behörde.

    📍 Wichtig: Sie sagt: „Ich möchte Asyl.“ – das heißt: Ich brauche Schutz.


    2️⃣ Registrierung

    Die Polizei oder Ausländerbehörde schreibt auf:

    • den Namen

    • das Herkunftsland

    • Alter & Sprache

    • Fingerabdrücke (damit niemand zwei Anträge stellt)

    Dann bekommt die Person eine Aufenthaltsgestattung – das ist so etwas wie ein „vorläufiger Erlaubniszettel“, dass sie in Deutschland bleiben darf, bis über den Antrag entschieden wurde.


    3️⃣ Erstaufnahme

    Die Person wird in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht.
    Das ist ein Wohnheim, in dem es Essen, ein Bett, Kleidung und medizinische Hilfe gibt.


    4️⃣ Asylantrag stellen

    Jetzt wird der Antrag offiziell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.
    Dort muss die Person erzählen:

    • Warum sie geflüchtet ist

    • Was ihr im Heimatland passiert ist

    • Warum sie nicht zurück kann

    Das nennt man die Anhörung – das ist ein sehr wichtiger Termin.
    Es gibt oft einen Dolmetscher, also jemanden, der übersetzt.


    5️⃣ Warten auf die Entscheidung

    Jetzt prüft das BAMF:

    • Ist die Geschichte glaubhaft?

    • Gibt es Beweise?

    • Ist das Herkunftsland gefährlich?

    ⏳ Das kann Wochen oder Monate dauern.


    Was kann danach passieren?

    🟢 Asyl wird anerkannt

    👉 Die Person darf in Deutschland bleiben, arbeiten, zur Schule gehen.
    Sie bekommt oft eine Aufenthaltserlaubnis für ein paar Jahre.

    🟡 Subsidiärer Schutz oder Duldung

    👉 Das ist eine Art „Zwischending“:

    • Man darf bleiben, aber hat weniger Rechte.

    • Die Erlaubnis muss oft erneuert werden.

    🔴 Ablehnung

    👉 Der Antrag wird abgelehnt.
    Dann muss die Person das Land eigentlich verlassen.
    Manchmal wird sie abgeschoben – aber nicht, wenn z. B. Kinder krank sind oder im Land noch Krieg herrscht.


    🧠 Merksatz 

    „Asyl heißt Schutz. Wer flieht, weil es gefährlich ist, darf erzählen, was passiert ist – und dann prüft Deutschland, ob er oder sie bleiben darf.“

    Ziel

    Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem leistungsberechtigten Personenkreis in der Regel nur existenzsichernde Leistungen zu gewähren.

    Wer erhält Leistungen nach dem AsylbLG?

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die unter anderem

    • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen oder ein Asylgesuch geäußert haben,
    • bestimmte Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen besitzen,
    • eine Duldung besitzen,
    • vollziehbar ausreisepflichtig sind oder
    • einen Folgeantrag bzw. einen Zweitantrag im Asylverfahren gestellt haben.

    Was für Leistungen beinhaltet das AsylbLG?

    Anspruch auf Leistungen besteht insbesondere in Form von Grundleistungen (§ 3 AsylbLG):

    für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

    Die im Vergleich zur Sozialhilfe (SGB XII) und zum Bürgergeld (SGB II) niedrigeren Grundleistungen werden ergänzt durch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) und durch die im Einzelfall in Betracht kommenden sonstigen Leistungen (§ 6 AsylbLG). 

    Nach einer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet von mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung besteht Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII (§ 2 AsylbLG), wenn der Leistungsbezieher die Dauer seines Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst hat.

    Quelle: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Landkreis Schaumburg Regionales Serviceportal

    Wichtige Begriffe rund ums Bleiben in Deutschland – einfach erklärt


    1️⃣ Aufenthaltsgestattung

    👉 Das bekommt jemand, der gerade einen Asylantrag gestellt hat.
    Das heißt:

    „Du darfst erst einmal in Deutschland bleiben, solange wir deinen Antrag prüfen.“

    📌 Es ist also nur vorläufig – noch keine echte Erlaubnis.


    2️⃣ Duldung

    👉 Das heißt:

    „Du solltest eigentlich ausreisen, aber wir lassen dich vorübergehend hier, zum Beispiel weil du krank bist oder es gerade kein Flugzeug gibt.“

    📌 Eine Duldung ist kein richtiger Aufenthaltstitel – nur ein „Stopp“-Schild für die Abschiebung.


    3️⃣ Subsidiärer Schutz

    👉 Wenn jemand kein volles Asyl bekommt, aber trotzdem nicht in sein Land zurück kann, weil dort Krieg oder Gefahr ist.
    Dann sagt Deutschland:

    „Du bekommst einen besonderen Schutz für eine gewisse Zeit.“

    📌 Man darf bleiben, arbeiten und bekommt einen Pass-Ersatz.


    4️⃣ Aufenthaltserlaubnis

    👉 Das ist eine richtige Erlaubnis, in Deutschland zu leben.
    Man kann sie bekommen, wenn:

    • man Asyl oder subsidiären Schutz bekommen hat,

    • man Arbeit hat oder

    • mit einem Deutschen verheiratet ist usw.

    📌 Mit einer Aufenthaltserlaubnis darf man oft arbeiten, zur Schule gehen und reisen (innerhalb Europas).


    5️⃣ Beschäftigungsduldung

    👉 Das ist für Menschen, die eigentlich nur geduldet sind, aber:

    • einen festen Job haben,

    • nicht straffällig waren

    • und schon eine Weile hier arbeiten.

    Dann sagt der Staat:

    „Okay, du darfst bleiben, solange du weiter arbeitest.“

    📌 Es ist also wie ein Schutz durch Arbeit.


    6️⃣ Einbürgerung

    👉 Das ist der letzte Schritt:

    „Jetzt wirst du offiziell Deutscher oder Deutsche.“

    Man bekommt dann:

    • einen deutschen Pass

    • alle Rechte, z. B. wählen oder reisen wie Deutsche

    📌 Dafür muss man:

    • lange genug hier gelebt haben (meist 5–8 Jahre),

    • gut Deutsch sprechen,

    • arbeiten oder selbst Geld haben,

    • das Grundgesetz achten (also kein Extremist sein).

    Kleiner Spickzettel:

    🪪 Begriff📝 Was bedeutet das?Wie lange?
    AufenthaltsgestattungVorläufiges „Darf-bleiben“, solange Asyl geprüft wirdBis zum Ende des Asylverfahrens
    Duldung„Du darfst vorübergehend hierbleiben, obwohl du ausreisen sollst“Vorübergehend
    Subsidiärer SchutzSchutz, wenn das Herkunftsland zu gefährlich istMeist 1 Jahr (verlängerbar)
    AufenthaltserlaubnisRichtige Erlaubnis zum Leben in DeutschlandMeist 1–3 Jahre, verlängerbar
    BeschäftigungsduldungGeduldete Person mit festem Job darf bleibenSolange Job besteht
    EinbürgerungMan wird Deutscher / DeutscheFür immer (man bekommt den Pass)

    🧳 So stellt man einen Asylantrag in Deutschland – Schritt für Schritt


    🟢 1. Sagen: „Ich will Asyl!“

    Wenn du nach Deutschland kommst und Schutz brauchst, musst du dich bei einer Behörde melden und sagen:

    „Ich möchte Asyl beantragen.“

    Das kannst du z. B. sagen bei:

    • der Polizei

    • der Ausländerbehörde

    • oder direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Dann wirst du registriert.


    📝 2. Registrierung

    Bei der Registrierung werden deine persönlichen Daten aufgenommen:

    • Name, Geburtsdatum, Herkunftsland

    • Fingerabdrücke (zur Überprüfung in ganz Europa)

    • Pass (falls vorhanden)

    Du bekommst eine Anlaufstelle, oft ein Aufnahmezentrum oder eine Unterkunft, in einem bestimmten Bundesland.


    🪪 3. Aufenthaltsgestattung

    Du bekommst eine „Aufenthaltsgestattung“.
    Das ist ein Dokument, das dir erlaubt, während deines Asylverfahrens in Deutschland zu bleiben.


    🏠 4. Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung

    Du wirst in ein besonderes Heim gebracht – z. B. in:

    • ein Sammelheim

    • eine Gemeinschaftsunterkunft

    • manchmal auch schon in eine Wohnung (nach ein paar Wochen)

    Dort bekommst du:

    • Essen

    • Kleidung

    • ein Bett

    • medizinische Hilfe


    📅 5. Termin beim BAMF – „Anhörung“

    Jetzt wird der Asylantrag richtig offiziell gestellt – beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

    Du bekommst einen Termin zur Anhörung. Das ist sehr wichtig!

    Dort musst du erzählen:

    • Warum du aus deinem Land geflohen bist

    • Was dir passiert ist

    • Warum du nicht zurückkannst

    📌 Du kannst einen Dolmetscher bekommen, der deine Sprache spricht.
    📌 Du darfst Beweise mitbringen (z. B. Zeitungsartikel, Dokumente, Fotos)


    6. Entscheidung abwarten

    Das BAMF prüft:

    • Ist deine Geschichte glaubhaft?

    • Ist dein Land wirklich gefährlich?

    • Hat Deutschland die Verantwortung?

    Dann bekommst du einen Bescheid mit der Entscheidung.


    Was kommt danach?

    ErgebnisBedeutung
    Asyl anerkanntDu darfst bleiben, bekommst eine Aufenthaltserlaubnis
    Subsidiärer SchutzDu bekommst Schutz für 1 Jahr (verlängerbar)
    AbschiebungsverbotDu darfst bleiben, weil Rückkehr gesundheitlich oder menschlich unzumutbar ist
    AblehnungDu musst Deutschland verlassen – kannst aber eventuell Widerspruch einlegen

    👂 Wichtig zu wissen:

    • Du darfst einen Anwalt oder eine Beratungsstelle um Hilfe bitten.

    • Du kannst Widerspruch einlegen, wenn du abgelehnt wirst.

    • Während dein Antrag läuft, darfst du meist nicht arbeiten (nur manchmal nach 3–6 Monaten).

    • Kinder dürfen in der Zeit zur Schule gehen.

    Ein Mensch, der einen Asylantrag in Deutschland stellt, hofft auf Schutz – aber der Weg dahin ist nicht leicht. Es gibt viele Erschwernisse, Schwierigkeiten, Hindernisse und Nachteile, mit denen Asylsuchende zu kämpfen haben. Hier ist eine einfache und ehrliche Übersicht:


    ⚠️ Womit müssen Asylsuchende oft rechnen?


    🕓 Lange Wartezeiten

    • Viele Menschen warten Monate oder sogar Jahre auf eine Entscheidung.

    • In dieser Zeit leben sie oft in Unsicherheit – sie wissen nicht, ob sie bleiben dürfen.


    🛑 Eingeschränkte Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht)

    • In den ersten Monaten dürfen Asylsuchende nur in einem bestimmten Gebiet bleiben.

    • Reisen in andere Städte oder Bundesländer sind oft verboten.


    💼 Arbeiten ist erst später erlaubt

    • In den ersten Monaten ist keine Arbeit erlaubt.

    • Danach braucht man eine Genehmigung, und nicht jeder darf arbeiten.

    • Das bedeutet: Viele dürfen nicht für sich selbst sorgen.


    🏠 Schwierige Lebensbedingungen in Heimen

    • Die Unterkünfte sind oft überfüllt und laut.

    • Es gibt wenig Privatsphäre.

    • Die hygienischen Bedingungen sind manchmal nicht gut.


    😟 Psychischer Stress & Angst

    • Viele Menschen haben schlimme Dinge erlebt: Krieg, Gewalt, Flucht.

    • In Deutschland sind sie oft einsam, verstehen die Sprache nicht, haben Angst vor Abschiebung.

    • Viele sind traurig oder traumatisiert.


    🗣️ Sprachprobleme

    • Viele Asylsuchende sprechen kein Deutsch.

    • Das macht alles schwer: Arztbesuch, Brief vom Amt, Gespräche mit Behörden.

    • Dolmetscher sind nicht immer verfügbar oder nicht gut geschult.


    📄 Schwierige Anhörung beim BAMF

    • Die Anhörung ist entscheidend – aber:

      • Manchmal gibt es Missverständnisse.

      • Die Leute haben Angst, Fehler zu machen.

      • Sie müssen sich an schlimme Erlebnisse erinnern und alles genau erzählen.


    Ablehnung & Abschiebung

    • Viele Anträge werden abgelehnt, auch wenn im Herkunftsland Gefahr besteht.

    • Die Person muss dann das Land verlassen.

    • Manche werden abgeschoben, auch wenn sie sich schon eingelebt haben.


    📉 Wenig Rechte und Möglichkeiten

    • Kein Anspruch auf BAföG oder Wohngeld.

    • Kaum Unterstützung beim Zugang zu Ausbildung oder Studium.

    • Kein Einfluss auf den Wohnort.

    • Keine Familienzusammenführung ohne Aufenthaltstitel.


    🧠 Fazit:

    „Asylsuchende sind Menschen, die Hilfe brauchen – aber in Deutschland ist der Weg zur Hilfe oft lang, schwer und voller Hürden. Man muss viel Geduld haben und hat am Anfang nur wenige Rechte.“

    Kontakt:

     

    Migrationsrat Rinteln

    1. Vorsitzende Stephanie Schütte

    c/o Schaumburger Beratungszentrum

    Bäckerstrasse 30 A, 31737 Rinteln

     

    Tel.: 05751-9683431

     

    E-Mail: mail@migrationsrat-rinteln.de